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   BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54   

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BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54 (https://dejure.org/1955,100)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1955 - II C 252.54 (https://dejure.org/1955,100)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1955 - II C 252.54 (https://dejure.org/1955,100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 270
  • NJW 1956, 156
  • DVBl 1956, 268
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Dienstunfähig im Sinne des § 54 HBG sei ein Beamter, wenn er weder das bisher innegehabte Amt noch ein diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernis, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtendes Amt wahrnehmen könne (zu vgl. BVerwGE 2, 270).

    Diese Begriffsbestimmung gilt im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. BVerwGE 2, 270) und hat den Sinn, die unter Art. 131 GG fallenden früheren Beamten nur dann als dienstunfähig nicht an der Unterbringung teilnehmen zu lassen, wenn für sie keinerlei angemessene Verwendung mehr in Betracht kommt, Dagegen ist im Rahmen des allgemeinen Beamtenrechts "Dienstunfähigkeit" schon dann anzuerkennen, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist," dienstunfähig ist; unter diesem "konkreten Amt" ist das seinem Beamtenstatus entsprechende Amt (z.B. Sekretär) bei seiner Beschäftigungsbehörde zu verstehen, das zwar nicht auf den zuletzt von ihm innegehabten Dienstposten beschränkt ist, aber einen engeren Bereich als das vom Berufungsgericht gekennzeichnete "Amt" darstellt; diese Begriffsbestimmung trägt sowohl den schutzwürdigen Belangen des Beamten als auch dem öffentlichen Interesse an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst Rechnung (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 -, vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [VerwRspr.

  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 25.65

    Rechtsmittel

    Für die Anwendung des § 6 Abs. 2 G 131 komme es demnach nicht auf die Polizeidienstuntauglichkeit, sondern allein darauf an, ob der Kläger im allgemeinen dauernd dienstuntauglich gewesen sei (vgl. BVerwGE 2, 270).

    Seine Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 270) gibt allerdings Veranlassung, auf die Klarstellung hinzuweisen, die dieses Urteil durch die spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfahren hat.

  • BVerwG, 07.12.1967 - VI B 14.67

    Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 6 Abs. 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zuerst in BVerwGE 2, 270 (272) [BVerwG 21.10.1955 - II C 252/54] und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 29. August 1963 - BVerwG II C 145.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 10], vom 11. November 1965 - BVerwG II C 105.63 - und vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 25.65 -) ausgeführt, daß die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 6 Abs. 2 G 131 die dauernde Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben des am 8. Mai 1945 innegehabten oder eines diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernissen, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtenden Amtes bedeutet.

    Das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 - hat diese Rechtsprechung ebenfalls bestätigt und lediglich gegenüber dem Urteil BVerwGE 2, 270 klargestellt, daß der Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 42 BBG ein anderer sei; nach allgemeinem Beamtenrecht sei dienstunfähig schon, wer dauernd unfähig sei, die Pflichten des konkreten Amtes, in das er berufen sei, wahrzunehmen.

  • BVerwG, 12.05.1961 - VIII CB 238.59

    Antrag einer Witwe auf Wiedergutmachung - Klärung einer Rechtsfrage von

    Die Klägerin meint, das Berufungsgericht habe den Begriff der Dienstunfähigkeit verkannt, indem es außer acht gelassen habe, daß die Behörde entsprechend ihrer Fürsorgepflicht ihren Ehemann durch Beförderung zum Ersten Bergrat einer Verwendung hätte zuführen müssen, der er gesundheitlich gewachsen gewesen wäre; es sei auch von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1955, BVerwGE 2, 270, abgewichen, nach dem ein Beamter im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG erst dann dienstunfähig sei, wenn er weder das bisher von ihm innegehabte Amt noch ein diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernis, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtendes Amt wahrnehmen könne.

    Diese Ausführungen sind nicht geeignet, die Beschwerde zu rechtfertigen, weil - wie bereits erwähnt - die Frage, ob der Ehemann der Klägerin im Jahre 1936 dienstunfähig war, sich nach dem damals gültigen nicht revisiblen Recht bestimmt und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 270) sich allein auf die Auslegung des bundesrechtlichen Begriffs der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 G 131 in Verbindung mit § 73 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) bzw. § 42 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) bezieht.

  • BVerwG, 21.07.1969 - II B 1.69

    Rüge von Verfahrensmängeln in einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß Dienstunfähigkeit im Sinne der Statusregelungen des Gesetzes zu Art. 131 GG (§§ 5, 6 und 35 G 131) - anders als nach der auf die Fähigkeit zur Wahrnehmung der Pflichten des konkreten Amtes abstellenden Regelung des § 42 des Bundesbeamt enge setz es und entsprechender Vorschriften das allgemeinen Beamtenrechtes des Bundes und der Länder - die dauernde Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben des am 8. Mai 1945 bekleideten oder eines diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernissen, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtenden Amtes ist (BVerwG, Beschluß vom 7. Dezember 1967 - BVerwG VI B 14.67 - mit Hinweis auf BVerwGE 2, 270 [272], Urteile vom 29. August 1963 - BVerwG II C 145.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 6 G 131 Nr. 10], von 11. November 1965 - BVerwG II C 105.63 -, vom 19. April 1967 - BVerwG VI 25.65 -, vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 - und öfter), und daß insbesondere bei der Anwendung des § 35 G 131 auf Polizeivollzugsbeamte nicht auf die besondere, in den Polizeibeamtengesetzen vorgesehene Polizeidienstunfähigkeit abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 23.63 -).
  • BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 37.76

    Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen den Erfordernissen der

    Damit ist - entgegen der Auffassung der Beschwerde (Seite 6, 7 der Beschwerdeschrift) - eine Abweichung von dem Urteil des Bundes Verwaltungsgerichts BVerwGE 2, 270 (272) und von den Urteilen vom 20. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - (VerwRspr. Bd. 16 Nr. 256 - S. 877 -) und vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 - (VerwRspr. Bd. 17 Nr. 75 - S. 304 -), die sich mit dem Begriff der Dienstunfähigkeit befassen, über die das Berufungsgericht nicht zu entscheiden hatte, nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend kenntlich gemacht.
  • BVerwG, 12.07.1962 - II C 96.60

    Zahlung von Ruhegehalt eines Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit nach dem

    Hierbei wird zu beachten sein, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beamter zur Wiederverwendung erst dann dienstunfähig ist, wenn er weder das am 8. Mai 1945 innegehabte Amt noch ein diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernissen, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtendes Amt wahrnehmen kann (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1955 - II C 252.54 - BVerwGE 2, 270 [272] und Urteil vom 28. Januar 1960 - II C 138.57 -).
  • BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56

    Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der

    In der Sache selbst ist das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß die oberste Dienstbehörde oder die von ihr beauftragte nachgeordnete Behörde gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 G 131 (§ 53 Abs. 1 G 131) die Dienstunfähigkeit von Amts wegen festzustellen hat und daß ihr insoweit hinsichtlich der Feststellung des Zeitpunkts der Dienstunfähigkeit kein Ermessensspielraum eingeräumt ist (vgl. hierzu auch BVerwGE 2, 270 [BVerwG 21.10.1955 - II C 252/54]).
  • BVerwG, 18.07.1968 - II B 43.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es kann jedoch kein Zweifel darüber bestehen und bedarf deshalb nicht weiterer Klärung, daß die erstmals im Urteil vom 21. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 270 [271]) und später in ständiger Rechtsprechung dargelegte Auffassung, durch die in § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in den Fassungen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) und vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1288) wegen des Begriffes "dienstunfähig" vorgenommene Verweisung auf § 73 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) bzw. § 42 Abs. 1 BBG werde die Anwendung der in § 73 Abs. 2 DBG und § 42 Abs. 2 BBG für einzelne Beamtengruppen vorgesehenen besonderen Vorschriften ausgeschlossen, grundsätzlich allgemein und auch für Fälle der vorliegenden Art zu gelten hat.
  • BVerwG, 11.07.1968 - II C 35.65

    Voraussetzung für die Gewährung von Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG ( G

    Das Urteil vom 21. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 270) befaßt sich mit dem Begriff der Dienstunfähigkeit im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG.
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 105.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.08.1963 - II C 145.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.03.1960 - VI C 156.57

    Versorgung früherer Berufssoldaten - Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit"

  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 10.60

    Antrag auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung der Oberfinanzdirektion - Art und

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 56.66

    Begriff der dauernden Dienstunfähigkeit im Soldatenrecht - Fürsorgepflicht des

  • BVerwG, 10.12.1965 - VI C 133.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.04.1963 - II B 36.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der

  • BVerwG, 11.01.1961 - VI C 393.57

    Rechtsmittel

  • BAG, 09.12.1960 - 4 AZR 503/58

    Dienstordnungs-Angestellter - Ruhestand - Begründung eines aktiven

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 23.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 214.61

    Kriegsunfallversorgung wegen eines erlittenen Unfalls im zweiten Weltkrieg

  • BVerwG, 31.01.1963 - II C 35.61

    Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem G131 - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.06.1962 - VI C 88.60

    Zugehörigkeit eines Beamten zur früheren Waffen-SS

  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 350.57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1958 - III ZR 34/58

    Rechtsmittel

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